Frau Bundesrätin Simonetta Sommaruga, Departementsvorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements EJPD, hat PrivaSphere Secure Messaging per Verfügung als Plattform für die sichere Zustellung im Rahmen von rechtlichen Verfahren anerkannt.
Mit dem Schritt von der bisher provisorischen zur definitiven Anerkennung ist ein wichtiger Meilenstein in der Geschichte des el. Rechtsverkehrs vollbracht und auch für die PrivaSphere AG. Dieses bundesrätliche Bekenntnis zum modernen, elektronischen Behördenverkehr schafft Vertrauen bei Anwendern und Bürgern. Sie beflügelt viele Behörden-Projekte, die auf dieser Basis den elektronischen Rechtsverkehr ausbauen und effizienter gestalten wollen – z.B. mit der Integration in amtsspezifische Abläufe und Geschäftsverwaltungssysteme.
Über die PrivaSphere Secure Messaging Plattform können elektronische Eingaben an Behörden und Gerichte gemacht werden. Darüber hinaus können die Gerichte und Behörden auch amtliche Dokumente sicher, authentifiziert und fristwahrend an Empfänger wie Kläger, Anwälte und andere Parteien versenden. Obwohl vom Regulator nicht gefordert, ist es mit PrivaSphere u.A. auch möglich, die Vertraulichkeit von Begleitdokumenten wie z.B. Abgabe- und Abholquittungen – de facto den „Beilagenverzeichnissen“ - zu schützen.
Über PrivaSphere
PrivaSphere AG ist die führende Schweizer Plattform für sichere eMail. PrivaSphere wurde im Oktober 2002 gegründet. Mit PrivaSphere können Unternehmen aller Grössen und aus den verschiedensten Branchen spontan sicher via Internet kommunizieren ohne Installation von Software oder Hardware und ohne in eine eigene eMail-Sicherheits-Infrastruktur investieren zu müssen. PrivaSphere wurde im Jahr 2004 mit dem CTI Start-Up Label der schweizerischen Förderagentur für Innovation ausgezeichnet und ist Preisträger des Swiss Technology Awards sowie ISO 27‘001:2013 zertifiziert. PrivaSphere ist die erste eidgenössisch anerkannte, sichere eMail-Zustellplattformtechnologie. Auf PrivaSphere Technologie basiert u.a. die SecureMail Lösung der BEKB, der elektronische Behördenverkehr der meisten elektronisch erreichbaren Bundesämter, der eGov E-Mail Service des Kantons St. Gallen (IG KOMSG), des AFI Thurgau, Kanton Tessin, die gesamte Kantonale Verwaltung und alle 21 Gemeinden des Kantons Appenzell Ausserrhoden, der Stadt Zürich (OIZ), des Kantons Schaffhausen (KSD), des Kantons Zug, der LafargeHolcim und diverse weitere.
Links zum elektronischen Rechtsverkehr:
272.1 Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie von Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren (VeÜ-ZSSV)https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20100599/index.htmlVerordnung des EJPD vom 16. September 2014 über die Anerkennung von Plattformen für die sichere Zustellung im Rahmen von rechtlichen Verfahren (Anerkennungsverordnung Zustellplattformen)” (SR 272.11).https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20132521/index.htmlVerordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens (VeÜ-VwV, 172.021.2)https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20100598/index.htmlAnforderungen an Plattformen für die sichere Zustellung im Rahmen von rechtlichen Verfahren (Kriterienkatalog Zustellplattformen)https://www.bj.admin.ch/dam/data/bj/staat/rechtsinformatik/e-uebermittlung/kriterienkatalog-d.pdfBundesamt für Justiz BJ: Elektronische Übermittlunghttps://www.bj.admin.ch/bj/de/home/staat/rechtsinformatik/e-uebermittlung.html
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